Die Teilnahme an happyfigur wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Wie hoch die Bezuschussung Deiner Krankenkasse ausfällt, erfährst Du hier*:

Tipp
Der Zuschuss durch deine Kranken­kasse beträgt:
bis zu 100%*
* alle Angaben ohne Gewähr.
Gilt für alle Krankenkassen, die Partner der zentralen Prüfstelle für Prävention sind oder die durch diese Kooperationsgemeinschaft zertifizierte Präventionskurse bezuschussen.

Wie funktioniert die Bezuschussung?

Da happyfigur bei der Zentralen Prüfstelle Prävention gem. Leitfaden Prävention der GKV-Spitzenverbände (§ 20 SGB V) zentral zertifiziert wurde, kann dieser grundsätzlich von allen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Das bedeutet, dass Ihre Krankenkasse bis zu 100 % (abhängig von der Satzung der Krankenkasse) Deiner Teilnahmekosten übernehmen kann. Mindestens 70 €.

Diese Kostenübernahme erfolgt rückwirkend nach Abschluss des Kurses. Sie treten also in Vorleistung und bezahlen die Teilnahmegebühr anfangs selbst. Voraussetzung für die Kostenerstattung nach § 20 SGB V ist eine regelmäßige Teilnahme am gewählten Kurs. Sie müssen die 8 Kurseinheiten samt der Wissensüberprüfung dem sogenannten „Quiz“ im Zeitfenster von 12 Wochen ab dem Tag der Registrierung absolvieren. Pro Woche kann immer nur eine Kurseinheit absolviert werden. Nach Abschluss des Kurses können Sie dann mit Ihrer Teilnahmebescheinigung einen Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

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Dank mobilem Online-Coaching ist happyfigur 24/7 für Dich bereit. Egal, wo Du gerade bist. Melde Dich an und nehme so ab, wie es am besten zu Dir passt.